ePR21+
Elektronisches Personenstandsregister für Kommunen
Der §3 des PStG legt die elektronische Führung der Personenstandsregister (ePR) ab dem 01.01.2009 fest.
Im §75 ist die Übergangsfrist festgelegt:
„…Standesämter, die am 1. Januar 2009 noch nicht über eine Ausstattung zur elektronischen Führung der Personenstandsregister verfügen, beurkunden die Personenstandsfälle in einer Übergangszeit, die spätestens am 31. Dezember 2013 endet, in einem Papierregister…“
Im Kapitel 2 der PStV sind die Anforderungen zur Führung der Personenstandregister beschrieben. Im Ergebnis dieser gesetzlichen Forderungen erachtete das Land Sachsen-Anhalt eine „…freiwillige Zusammenarbeit der Träger der Standesämter… mit einem IT-Dienstleister für zweckmäßiger und vorteilhafter.“
Ab dem 01.11.2009 wurde in Zusammenarbeit mit dem Land Sachsen-Anhalt und der ARGE „ePR-LSA“ das elektronische Personenstandsregister ePR21+ in Betrieb genommen, auf Basis des bewährtem ePR21. Die komplexe Dienstleistung zur Führung eines elektronischen Personenstandsregisters mit ePR21+ bieten wir auch allen interessierten Kommunen Bundesweit an.
Das Wichtigste zum ePR21+ im Überblick
- Regionale Nähe und kommunaler Hintergrund des Dienstleisters
- Bereitstellung aller notwendigen Hard- und Software (gesetzlich geforderte Infrastruktur)
- Geringe Investitionskosten (Kartenleser, Signaturkarte), nur monatliche Nutzungsgebühr
- Betrieb in einem TÜV zertifizierten Rechenzentrum mit 2 räumlich getrennten Standorten
- Erfahrene Ansprechpartner für inhaltliche und technische Fragen
- Der Betrieb beruht auf dem geforderten Betriebs- und Sicherheitskonzept.
- Das Sicherungsregister wird in einem modernen Archivierungssystem geführt, das die Forderungen des PStG und der PStV erfüllt.
- Für die Fachaufsicht der Standesämter steht eine Clientlösung zur Verfügung, die ohne Nutzung der Fachanwendung i.d.R. AutiSta, den Blick auf die Registerdaten erlaubt.
- Für die Führung der Sammelakten gibt es ebenfalls eine Clientlösung.
- Nach Einscannen der zum Registereintrag gehörigen Sammelakte und Verknüpfung mit dem Registereintrag, ist die komplette elektronische Registerführung gegeben.
- Mit über 160 Mitarbeitern und mehr als 150 Kunden ist die IT-Consult Halle GmbH der führende kommunale IT-Dienstleister in Sachsen-Anhalt.





